Wegezeiten zählen jetzt zur Arbeitszeit: Wichtige Änderungen für Auszubildende
Berlin, BE | Seit dem 1. August 2024 gilt das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das umfassende Änderungen und Erweiterungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit sich bringt. Diese Reformen haben das Ziel, die berufliche Bildung moderner, flexibler und inklusiver zu gestalten.
Wichtige Änderungen im Überblick
1. Anrechnung von Berufsschul- und Wegezeiten
Die Zeit, die Auszubildende in der Berufsschule verbringen, wird umfassend auf die Ausbildungszeit angerechnet. Dies schließt folgende Aspekte ein:
- Berufsschulunterricht: Die gesamte Unterrichtszeit, einschließlich Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte, wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.
- Freistellung: Auszubildende haben Anspruch auf Freistellung:
- Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, dürfen sie nicht beschäftigt werden.
- Bei mehr als fünf Unterrichtsstunden an einem Berufsschultag wird der gesamte Tag als Ausbildungstag anerkannt.
- In Blockunterrichtswochen mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen müssen die Auszubildenden ebenfalls freigestellt werden.
2. Validierung beruflicher Kompetenzen
Mit dem neuen Gesetz können berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung erworben wurden, validiert und bescheinigt werden. Dies betrifft Personen, die mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit im entsprechenden Beruf tätig waren. Die neuen Regelungen zum Feststellungsverfahren werden ab dem 1. Januar 2025 wirksam.
3. Digitaler Ausbildungsvertrag
Die Möglichkeit, Ausbildungsverträge digital zu erstellen und zu übermitteln, wurde geschaffen. Der Gesetzgeber hebt den Ausschluss der elektronischen Form für Ausbildungsverträge auf. Zudem müssen wichtige Inhalte in einer Form bereitgestellt werden, die den Empfänger das Abspeichern und Ausdrucken ermöglicht. Der Empfang der Verträge muss dokumentiert werden, wobei die elektronischen Kontaktdaten der Beteiligten festgehalten werden müssen.
4. Mobiles Ausbilden
Die neuen Regelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen auch digitale und mobile Ausbildungsformate. Damit wird eine größere Flexibilität bei der Ausbildung geschaffen, solange die Ausbildungsinhalte adäquat vermittelt werden und die Ausbildenden jederzeit erreichbar sind.
5. Digitales Ausbildungszeugnis
Ausbildende sind verpflichtet, den Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Neu ist, dass dieses Zeugnis nun mit Zustimmung der Auszubildenden auch elektronisch erteilt werden kann.
6. Virtuelle Prüfungsteilnahme
Das Gesetz erlaubt es, Prüfende unter Einsatz von Videotechnik an Prüfungen teilnehmen zu lassen, sofern mindestens ein Prüfer oder eine Prüferin vor Ort anwesend ist.