Tierhaltungsmeldeportal für Bayern und Niedersachsen ist ab sofort aktiv
München, Bayern | Das elektronische Meldeportal für Mitteilungen von bayerischen Tierhaltern nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes ist ab sofort einsatzbereit. Mitteilungen können nun online unter www.laves-nexus.niedersachsen.de abgegeben werden.
Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber neue Pflichten für Tierhalter und Lebensmittelunternehmer geschaffen. Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen, in Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Im Anschluss an ihre Eingabe in das obige Portal erhalten Tierhalter eine Kennnummer zugeteilt, welche die Zuordnung und Rückverfolgbarkeit der Schweine sowie der daraus produzierten tierischen Lebensmittel innerhalb der Lebensmittelkette für die Fleischwirtschaft und den Lebensmitteleinzelhandel ermöglicht.
Als Hinweis speziell für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz darüber hinaus spätestens ab 1. August 2025 vor, dass frisches Fleisch von Schweinen einschließlich Hackfleisch, das an den Endverbraucher abgegeben wird, eine Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, aufweist. Es werden dabei fünf Haltungsformen unterschieden: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.
Das elektronische Meldeportal wurde von Niedersachsen entwickelt und ist dort bereits erfolgreich im Einsatz. Bayern erhält im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit zur Nutzung. Daten bayerischer Landwirte sind nur den bayerischen Behörden zugänglich.
Zum Meldeportal und weiterführenden Informationen: