Tierarzt-Beratung zur Biosicherheit: 480 € Förderung für Schweinebetriebe in NRW

Münster, NRW | Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt schweinehaltende Betriebe mit einer neuen Beihilfe mit bis zu 480 € zur Biosicherheitsberatung. Diese soll dazu beitragen, den Eintrag und die Verbreitung von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP), zu verhindern. Diese Beihilfe bietet eine wertvolle Unterstützung, um Schweinebestände besser vor Tierseuchen zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Was wird gefördert?

  • Zweimalige Fachberatung durch einen Tierarzt innerhalb von drei Monaten.
  • Der Schwerpunkt liegt auf Biosicherheit und Hygienemaßnahmen zur Tierseuchenprävention.
  • Die Beratungskosten werden mit maximal 240 € pro Beratungseinheit (zwei Einheiten) bezuschusst.

Wie wird die Beihilfe beantragt?

  1. Antrag stellen: Vor der Beratung muss ein Antrag bei der Tierseuchenkasse NRW eingereicht werden. Die notwendigen Formulare sind online verfügbar.

  2. Erstberatung: Nach Bewilligung der Beihilfe erfolgt die erste Beratung durch den Tierarzt. Inhalte werden schriftlich festgehalten.

  3. Zweite Beratung: Innerhalb von drei Monaten findet eine Evaluationsberatung statt.

Dokumentation der Beratung

Die Beratung muss dokumentiert werden. Dafür können folgende Vorlagen genutzt werden:

  • Dokumente der Risikoampel der Universität Vechta
  • Checklisten zur Biosicherheit der Tierseuchenkasse Niedersachsen
  • Checkliste Biosicherheit zur Vorbereitung auf ASP des LANUV

Die Dokumente dienen auch als Grundlage für die Dokumentation im Falle eines ASP-Ausbruchs, müssen jedoch nicht bei der Tierseuchenkasse eingereicht werden.

Wichtige Hinweise

  • Kosten, die den Zuschuss von 240 € pro Beratungseinheit überschreiten, trägt der Tierhalter selbst.
  • Werden beide Beratungen nicht innerhalb von drei Monaten durchgeführt, kann die Tierseuchenkasse die bereits gewährte Beihilfe zurückfordern.

Diese Beihilfe bietet eine wertvolle Unterstützung, um Schweinebestände besser vor Tierseuchen zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

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