Tierärztliche Notdienstpauschale in Schleswig-Holstein steigt um 50%
Heide, SH | In Schleswig-Holstein ist der Tierärztliche Notdienst durch die zuständige Landestierärztekammer organisiert. Zur Finanzierung dieses zentral organisierten Notfalldienstes erhebt die Tierärztekammer Gebühren von niedergelassenen Tierärzten sowie Geschäftsführern einer tierärztlichen Einrichtung. Die Notdienstpauschale wurde für das Jahr 2024 von bisher 100 € auf 150 € angehoben und ist am 1. Oktober zu zahlen. Eine Befreiung ist möglich, wenn der Notdienst beispielsweise auf eine geeignete Person übertragen wurde.
Gebührensatzung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Diese Notdienstpauschale ist nicht mit der Notdienstpauschale der GOT für Tierbesitzer zu verwechseln. Diese ist deutschlandweit einheitlich und bleibt unverändert.
Mitgliederbeiträge für Tierärzte ebenfalls gestiegen
Bereits die Anfang Februar fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge wurden um rund 30 % für alle Gruppen angehoben. So mussten niedergelassene Tierärzte im Jahr 2023 noch 225,00 € zahlen, während es dieses Jahr bereits 292,50 € sind. Angestellte Tierärzte haben dieses Jahr 51 € mehr bezahlen müssen.