Tierseuche
22.6.24
Ein Wildschwein in einem Schlammloch schaut in Richtung Kamera. In der linken unteren Ecke ist ein rotes Biohazard-Zeichen

© ambquinn

Schweinepest in Hessen: Fünf weitere infizierte Tiere gefunden

Stadt, Bundesland | Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen ist der Erreger jetzt bei fünf weiteren toten Wildschweinen nachgewiesen worden. Dies teilt das hessische Landwirtschaftsministerium am 22.06. mit. Sieben Tage nach dem Fund des ersten infizierten Wildschweins

Alle infizierten Tiere wurden innerhalb der 7.300 Hektar umfassenden sogenannten Kernzone im Landkreis Groß-Gerau gefunden. Dort war in der vergangenen Woche das erste infizierte Wildschwein südlich von Rüsselsheim entdeckt worden. Rund 500 Meter vom Erstfund entfernt wurden nun weitere infizierte Tiere gefunden, seit der Nacht von Freitag auf Samstag liegen die Testergebnisse vor.

Insgesamt wurden damit im Laufe der vergangenen Woche 23 tote Wildschweine beprobt. Sechs davon waren positiv, bei zwei Proben steht das Ergebnis noch aus.


Welche Einschränkungen gelten für Bürger in den Restriktionsgebieten

Um das Fundgebiet wurde eine 15 km große Sperrzone eingerichtet, in der Allgemeinverfügungen erlassen wurden. Diese Auflagen sollen die Ausbreitung der Tierseuche aufhalten. Dazu gehört unter anderem, dass die maschinelle Bodenbearbeitung und Ernte zu unterlassen sind. Aber auch dass Hunde fortan an der Leine zu führen sind. Für schweinehaltende Betriebe sollten Desinfektionsmöglichkeiten an allen Ein- und Ausgängen bereitgestellt werden.

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Intensive Kadaversuche mit Hunden und Drohnen geht weiter

Die weiteren Fälle kommen nicht überraschend. Die hochansteckende Tierseuche kann durch den direkten Kontakt zwischen Tieren, aber auch durch indirekten Kontakt mit Gegenständen, übertragen werden.

Indessen kommen neben Drohnen auch speziell ausgebildete Kadaversuchhunde zum Einsatz. An die Bevölkerung besteht weiterhin der Appell, keine eigenständigen Suchaktionen zu unternehmen. Zu beachten ist vor allem die Leinenpflicht für Hundehalter und das Verbleiben auf den Wegen. Tot aufgefundene Tiere sollten nicht angefasst und umgehend mit genauer Standortangabe (GPS) dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Reisende werden aufgefordert, keine Schweineprodukte aus betroffenen Regionen mitzubringen und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Die hessischen Behörden arbeiten eng mit den Experten vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zusammen. Da es keine Impfung gibt, ist diese unheilbare und meist tödliche Krankheit für Haus- und Wildschweine höchst gefährlich. Für andere Tiere oder gar den Menschen besteht keine Gefahr.

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