Verschiedene Listenhunde sind in Nahaufnahme nebeneinander vor einem grünen Hintergrund

© Philipp Enders

Rasseliste für Hunde in Brandenburg wird abgeschafft

Potsdam, BB | Die fast 20 Jahre alte Hundehalterverordnung wird aktuell überarbeitet. Dafür haben sich Vertreter aus Politik und Tierschutz heute zur 2. Tierschutzkonferenz getroffen, um unter anderem den Umgang mit Listenhunden zu besprechen.

Brandenburgs Ministerpräsident D. Woidke sprach sich für die Abschaffung der Rassenliste aus. Bisher wurden Hunde in zwei Kategorien aufgeteilt und entweder als "widerlegbar" oder "unwiderlegbar" gefährlich eingestuft. Hunde der 13 Rassen, die als widerlegbar galten, konnten durch einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis des Halters ohne größere Auflagen gehalten werden. Für weitere 5 Hunderassen war dies nicht möglich und sie galten daher als "unwiderlegbar gefährlich".

Das würde die Anschaffung und Haltung von 18 Hunderassen vereinfachen. Eine Liste aller Hunde, die dann wieder ohne Auflagen gehalten werden könnten, finden Sie hier:

Alle Informationen zur aktuellen Rasseliste in Brandenburg


Zukünftig soll die Gefährlichkeit eines Hundes auf basis des Verhaltens entschieden werden. Das bedeutet, dass wenn ein Hund auffälliges oder gefährdendes Verhalten zeigt, er durch Behörden als gefährlich eingestuft werden kann und nur dann unter verschärften Auflagen gehalten werden muss.

Das neue Gesetz wird zum 1. Juli 2024 erwartet. Diese Pressemitteilung wurde im Rahmen der zweiten Tierschutzkonferenz in Brandenburg verkündet. Ministerpräsident Woidke, Ministerin Nonnemacher sowie der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Rico Lange, haben zusammen mit der Landestierschutzbeauftragten Dr. Anne Zinke umfangreiche Veränderungen zur Stärkung des Tierschutzes angekündigt.


Weitere Ziele die in der 2. Tierschutzkonferenz festgelegt wurden:

Kastrationsförderung: Die Fördersumme für Kastrationen bei freilaufenden Katzen zur Eindämmung unkontrollierter Fortpflanzung soll von 100.000 € in 2024 auf 150.000 € in 2025 erhöht werden. Tierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke appellierte nochmals ausdrücklich an die Kommunen, von der Möglichkeit der Einführung einer Katzenschutzverordnung Gebrauch zu machen.

Gefahrentierverordnung: Das Land Brandenburg möchte eine Gefahrentierverordnung einführen, die das Halten von gefährlichen Tieren einschränkt. Dafür soll eine umfangreiche Liste der zukünftig für die private Haltung verschärften Auflagen unterliegenden Tiere zeitnah veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass Tierhalter von beispielsweise giftigen Tieren die nötigen Sachkenntnisse und beispielsweise den Nachweis von Gegengiften erbringen müssen.

Auslandstierschutz: Als zunehmendes Problem für Tierheime und den Tierseuchenschutz in Brandenburg wurde die Einbringung von "Rescue-Hunden" aus Ländern wie Rumänien identifiziert. Es geht eine erhöhte Gefahr von Zoonosen durch nicht eingehaltene Impfvorgaben aus. Zudem führen gesundheitliche Probleme, Verhaltensstörungen und fehlende Sachkenntnis zur überdurchschnittlichen Abgabe der Tiere an Tierheime. Ziel ist es, zukünftig die Vermittlung von heimischen Tieren in Tierheimen zu stärken.

Tierschutz: Ministerpräsident Woidke dankte den freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern im Tierschutz in Brandenburg, betonte aber, dass das Ehrenamt auch das Hauptamt braucht. In diesem Zusammenhang bedankte er sich bei der Tierschutzbeauftragten Dr. Anne Zinke und dem Vorsitzenden des Landestierschutzverbandes, Rico Lange. Ministerpräsident Woidke sieht die Verantwortung des Landes darin, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Video: Statement nach der 2. Tierschutzkonferenz am 22.05.

Zum Original