11.9.24
Älterer Jäger mit offener Schrotflinte über der Schulter

© jackmac34

Hessen lockert Jagdbeschränkung nach Seuchenbekämpfung

Wiesbaden, Hessen | Seit knapp drei Monaten bekämpft Hessen die Afrikanische Schweinepest (ASP) mit intensiven Maßnahmen. Nun gibt es neben den bisherigen Lockerungen für die Landwirtschaft auch Erleichterungen für die Jagd.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) ergreift seit drei Monaten Maßnahmen gegen die ASP in Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet. Diese betreffen Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagd. Alle Maßnahmen werden kontinuierlich auf Verhältnismäßigkeit überprüft. Der ASP-Führungsstab des HMLU ist täglich im Austausch mit Landkreisen, Wissenschaftlern und Experten, darunter das Friedrich-Loeffler-Institut und die Justus-Liebig-Universität in Gießen.

Landwirtschaftsminister Ingmar Jung betont, dass das Ziel weiterhin die Bekämpfung der ASP ist, und dass erfolgreiche Maßnahmen nun gezielte Lockerungen in bestimmten Bereichen ermöglichen.

Fortschritte ermöglichen Jagderleichterungen

Dank zentral koordinierter Maßnahmen, wie systematischen Kadaversuchen mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Suchhunden, wurden Fortschritte erzielt. Ein klar abgegrenztes Kerngebiet des Seuchengeschehens wurde identifiziert und teilweise mit Elektrozäunen umgeben. Diese Entwicklungen ermöglichen nun weitere Lockerungen, insbesondere im Bereich der Jagd.

Aktualisierte Bestimmungen für die Jagd

Sperrzone I – Pufferzone

In der Sperrzone I, der äußeren und infektionsfreien Pufferzone um das Infektionsgebiet (Sperrzone II), sind Ernte- und Bewegungsjagden unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt.

Sperrzone II – Infektionsgebiet

In der Sperrzone II galt bisher ein vollständiges Jagdverbot, um die Verbreitung von Schwarzwild und somit der ASP zu verhindern. Nun sind Einzeljagden auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren tagsüber im Offenland wieder möglich. Diese Erleichterung gilt jedoch nur außerhalb des Kerngebiets und der Gemeinden, die von ASP-Fällen betroffen sind. Auch die Jagd auf Federwild, wie die Rabenkrähe, ist unter Auflagen erlaubt. Ziel ist es, durch die Entnahme von Prädatoren Bodenbrüter zu schützen und die Artenvielfalt zu fördern.

Lockerungen im Main-Taunus-Kreis

Im Main-Taunus-Kreis nördlich des Mains ist aufgrund des fertigen Festzauns entlang der BAB 60 die Einzeljagd auf Schwarzwild auch zur Nachtzeit wieder erlaubt. Dies dient dazu, die Population von Wildschweinen zu reduzieren und mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen.

Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg und Experten

Die neuen Jagderleichterungen wurden vom hessischen ASP-Führungsstab in Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg und Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts erarbeitet. In den kommenden Tagen werden die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlichen.

Kontinuierliche Seuchenbekämpfung

Das HMLU setzt die Lageaufklärung und Eindämmung der ASP mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Darmstadt, HessenForst, Hessen Mobil, des Technischen Hilfswerks (THW), des Tierzuchtzentrums (TCRH) und weiteren Behörden fort, um die Ausbreitung der ASP in Hessen weiter einzudämmen.

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