Urteil
27.8.24

Genetische Disposition oder Krank: Wann ist ein Tierkauf rechtlich anfechtbar?

München, Bayern | Das Landgericht München I hat eine Klage abgewiesen, in der eine Frau die Rückabwicklung des Kaufs eines Ponys und die Erstattung von Unterstellungskosten verlangte. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung bestätigt.

Die Frau hatte im Mai 2021 ein 11 Jahre altes Pony gekauft, nachdem sie es gemeinsam mit ihrer Tochter bei der Verkäuferin besichtigt und probegeritten hatte. Einige Tage nach der Übergabe des Ponys bemerkte sie Scheuerstellen an verschiedenen Körperstellen des Tieres. Im Oktober 2021 erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises von 3.500 Euro sowie die Rücknahme des Ponys durch die Verkäuferin. Zusätzlich verlangte sie die Erstattung der Unterstellungskosten in Höhe von 260 Euro monatlich. Ihre Begründung: Das Pony leide an einem Sommerekzem, einer Krankheit, die es nicht nur unreitbar mache, sondern auch für die Zucht ungeeignet.

Das Gericht erkannte zwar an, dass das Pony tatsächlich an einem Sommerekzem leidet, was einen erheblichen Mehraufwand in der Pflege bedeutet. Entscheidend für die Abweisung der Klage war jedoch, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, dass das Pony bereits vor dem Kauf an dieser Krankheit litt. Die Sachverständigen des Gerichts erklärten, dass der Ausbruch eines Sommerekzems zwar durch eine genetische Veranlagung begünstigt werde, aber auch ein auslösendes Ereignis, wie etwa ein Mückenstich, nötig sei, damit die Krankheit tatsächlich ausbricht.

Das Gericht entschied, dass bei einem Pferdekauf nicht allein die genetische Disposition für die Bewertung der Gesundheit des Tieres ausschlaggebend ist. Ein Tier wird im rechtlichen Sinne als gesund angesehen, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Da der Ausbruch des Sommerekzems vor der Übergabe des Ponys nicht nachgewiesen werden konnte, wurde die Klage abgewiesen. Ein außergerichtlicher Vergleich scheiterte daran, dass keine der Parteien bereit war, das Pony freiwillig zurückzunehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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