Geflügelpest in Sachsen-Anhalt: Erreger bei Kleinbetriebe in Saalekreis bestätigt

Saalekreis, ST | Am 11. September 2024 wurde in einem Geflügelbestand in Zöschen, einem Ortsteil der Stadt Leuna im Saalekreis, der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich bestätigt. Der Erreger wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut labordiagnostisch nachgewiesen. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt hat das Veterinäramt des Saalekreises umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung eingeleitet. Die betroffenen Tiere, darunter 92 Enten und 52 Gänse, wurden getötet und fachgerecht entsorgt.

Erhöhte Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter

Um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern, rät der Saalekreis allen Geflügelhaltern, strikte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Zudem sollten Hausgeflügel und Wildvögel nicht dieselben Tränken benutzen, und Futter sowie Einstreu müssen sicher aufbewahrt werden. Diese Vorkehrungen sind essenziell, da Wildvögel als Hauptüberträger der Geflügelpest gelten.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Beobachtung der Tiere zu richten: Zeigen sie Krankheitssymptome wie hohes Fieber, Atemprobleme oder verminderten Legeertrag, sollte sofort ein Tierarzt konsultiert werden. Auch ein plötzlicher Anstieg toter Tiere – bei kleinen Beständen bis zu drei pro Tag oder bei größeren Beständen über 100 Tiere mehr als zwei Prozent – erfordert umgehende Meldung an das Veterinäramt des Saalekreises.

Verdachtsfälle und Schutzvorkehrungen

Neben dem bestätigten Fall in Zöschen wird im benachbarten Tierpark Lützen ein weiterer Verdachtsfall untersucht. Dort ist ein Schwan verendet, der ebenfalls aus dem Saalekreis stammt. Die Ergebnisse der Untersuchung durch das Landesamt für Verbraucherschutz werden zeitnah erwartet. Der Vorfall verdeutlicht die Dringlichkeit strenger Schutzmaßnahmen im gesamten Kreisgebiet.

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Funde von toten Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln und Greifvögeln, umgehend dem Veterinäramt zu melden. Dies hilft, eine schnelle Eindämmung der Seuche zu ermöglichen.

Meldepflichten und finanzielle Absicherung

Geflügelhalter, insbesondere Hobbyhalter und Kleinbetriebe, werden zusätzlich aufgefordert, sicherzustellen, dass ihre Tierbestände korrekt bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Nur so kann im Falle eines Seuchenausbruchs eine finanzielle Entschädigung erfolgen.

Geflügelpest: Eine ernste Bedrohung

Die Geflügelpest, auch als Aviäre Influenza bekannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Geflügel, aber auch Zier- und Wildvögel betrifft. Nach der Ansteckung kann die Krankheit bereits nach wenigen Stunden oder Tagen ausbrechen. Zu den Symptomen gehören hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel sowie deformierte Eier. Obwohl das Virus für Menschen nicht gefährlich ist, stellt es eine erhebliche Bedrohung für die Geflügelwirtschaft dar.

Durch die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und das rasche Handeln der Behörden sollen weitere Ausbrüche verhindert werden. Halter und Bürger sind in dieser Situation gleichermaßen gefordert, um die Ausbreitung der Seuche im Saalekreis unter Kontrolle zu bringen.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf den Webseiten des Landkreises Saalekreis.

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