eine fliegende Asiatische Hornisse im Garten

® Haim Charbit

Die Asiatische Hornisse und die Meldepflicht invasiver Arten

Saarbrücken, SL | Invasive Tierarten können erhebliche Schäden an lokalen Ökosystemen verursachen. Sie vermehren sich schnell, konkurrieren aggressiv um Ressourcen und haben oft keine natürlichen Feinde. Die Asiatische Hornisse ist ein Beispiel einer invasiven Tierart und gilt als meldepflichtiges Neozoon.

Besonders Bienen sind gefährdet, da sie von der Asiatischen Hornisse als Beute bevorzugt werden. Auch Haustiere und Menschen können durch allergische Reaktionen gesundheitliche Risiken tragen, ähnlich wie bei einheimischen Wespen. Die Gefahr der Asiatischen Hornisse wird durch die Größe ihrer Schwärme von bis zu 2000 Tieren verstärkt.

In den westlichen Bundesländern Deutschlands wurde kürzlich ein starker Anstieg von Kolonien verzeichnet. Landesregierungen und Veterinärämter rufen dazu auf, Funde zu melden.

Wie kann ich den Fund einer Asiatischen Hornisse melden?

In Deutschland gibt es kein einheitliches Meldesystem für die Asiatische Hornisse. Hier sind einige der Meldemöglichkeiten in den am stärksten betroffenen Bundesländern:

  • Saarland: E-Mail an Asiatische-Hornisse@umwelt.saarland.de mit Foto und dem Betreff „Asiatische Hornisse oder Nest“ sowie dem genauen Fundort (GPS) und dem Funddatum.

  • Baden-Württemberg: Über die Meldeplattform des Landesamtes für Umwelt können alle wichtigen Daten in ein digitales Formular eingetragen und der Fundort auf einer Karte markiert werden.

  • Rheinland-Pfalz: Über den Artenfinder können alle wichtigen Daten digital in ein Formular eingetragen und auf einer Karte markiert werden.

  • Nordrhein-Westfalen (NRW): Über die Plattform des LANUV können alle Funde detailliert dokumentiert und bisherige Meldungen übersichtlich auf einer Karte eingesehen werden.

  • Niedersachsen: Über die Webseite Neobiota-Nord können alle Funde invasiver Arten dokumentiert werden. Die Asiatische Hornisse wird hier unter ihrem lateinischen Namen "Vespa velutina" geführt.

  • Hessen: Über das Meldeportal des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie können alle wichtigen Daten zum Fund einer Asiatischen Hornisse in ein Formular eingetragen werden.

Im Falle einer Sichtung einer Asiatischen Hornisse oder eines Nestfundes sollten die Tiere nicht eigenständig abgetötet oder entfernt werden, da sie bei Bedrohung sehr wehrhaft sind.

Fakten und Aussehen der Asiatischen Hornisse

Die Asiatische Hornisse ist mit einer Größe von bis zu 28 mm ähnlich groß wie ihre deutsche Verwandte. Erstmals wurde sie 2004 in Europa in der Nähe von Bordeaux gesichtet, 2014 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Inzwischen werden jährlich Hunderte Tiere und Nester gemeldet.

Ihre Nester können bis zu 75 cm groß werden, was der Größe eines Gymnastikballs entspricht. Wenn der Platz nicht ausreicht, wird oft ein zusätzliches Nest in der Nähe errichtet. Im Frühherbst zählt eine Kolonie auf ihrem Höhepunkt bis zu 2000 Individuen.

Die Asiatische Hornisse ist ähnlich friedfertig wie die Europäische Hornisse und greift Menschen nicht grundlos an, sticht aber zur Verteidigung. Die Tiere sind wendige Insektenjäger. In Gegenden, in denen Honigbienenstöcke als Insektenquelle zur Verfügung stehen, spezialisieren sie sich gerne auf diese.

Die Asiatische Hornisse unterscheidet sich optisch von der heimischen Europäischen Hornisse durch ihre dunklere Färbung und die auffällig orange-gelbe Bänderung am Hinterleib. Zudem hat die Asiatische Hornisse schwarz-gelbe Beine, während die heimische Hornisse überwiegend rot-braune Beine hat.

Die Unionsliste invasiver Arten

Die EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten, auch Unionsliste genannt, ist ein Verzeichnis von Arten, die als besonders bedrohlich für die Biodiversität und die Ökosysteme in der Europäischen Union angesehen werden. Die Asiatische Hornisse zählt wegen ihrer starken Vermehrung als Gefahr für die in Deutschland geschützten einheimischen Arten.

Die Unionsliste enthält strenge Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Beseitigung und Bewältigung der Auswirkungen dieser invasiven Arten. Tiere auf dieser Liste müssen bei Sichtung gemeldet werden, und die Bundesländer sind verpflichtet, Meldesysteme einzurichten, um neue Funde zu dokumentieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

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