Rasseliste in Brandenburg wird zum 1. Juli abgeschafft
Potsdam, BB | Am Mittwoch den 26. Juni hat das Brandenburger Innenministerium die neue Hundehalterverordnung veröffentlicht. Diese soll bereits nächste Woche am Montag, den 1. Juli, in Kraft treten. Ganz ohne Vorwarnung wird das Gesetz aber nicht eingeführt. Bereits bei der 2. Tierschutzkonferenz im Mai wurden die Änderungen angekündigt.
Rasseliste für "Kampfhunde" in Brandenburg wird abgeschafft
Mit der Abschaffung der Listenhunderegelung kommt Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) seinem Versprechen nach und erleichtert damit die Haltung von insgesamt 18 Hunderassen in Brandenburg. Dazu zählen American Pit Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann und Dogo Argentino.
Eine vollständige Liste mit Bildern aller bisherigen Listenhunde in Brandenburg finden Sie hier
Bisher wurden die 18 Hunderassen in zwei Gruppen aufgeteilt. Listenhunde der Kategorie 1 galten als unwiderlegbar gefährlich und deren Haltung war damit nahezu unmöglich. Bei Listenhunden der Kategorie 2 wurde die Gefährlichkeit vermutet und musste mit einem Wesenstest widerlegt werden. Mit der neuen Regelung fallen nun über ein Dutzend Auflagen zur Haltung dieser Hunde weg. Auch können sich einige Tierbesitzer über Erleichterungen bei der Hundesteuer erfreuen.
Ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird, muss in Zukunft dann zum Beispiel nach einem Vorfall individuell eingeschätzt werden.
"Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund", sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) zur Neuerung. Auch Ministerpräsident Woidke bekräftigte bei der zweiten Tierschutzkonferenz, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse, sondern am Verhalten festgelegt werden sollte. Damit wendet sich die Politik in Brandenburg von der mittlerweile 20 Jahre alten Regelung rechtskräftig ab.
Ab 1. Juli gilt eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde in Brandenburg
Die neue Hundehalterverordnung schreibt auch vor, dass Hunde in Zukunft mit einem Transponder (Chip) gekennzeichnet werden müssen. So brauchen alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen diese Mikrochip-Kennzeichnung, die eine eindeutige Identifikation möglich macht. Dafür ist die Registrierung auf einer Plattform notwendig. Erhofft wird sich so ein genauer Überblick über die Anzahl der Hunde in Brandenburg.