Brandenburg erhöht Abschussprämie für weibliche Wildschweine
Potsdam, Brandenburg | Das Landwirtschaftsministerium Brandenburgs hat beschlossen, die Prämie für die Erlegung von weiblichem Schwarzwild, auch „Bachenprämie“ genannt, von 80 auf 100 Euro zu erhöhen. Diese Maßnahme tritt ab dem Jagdjahr 2024/25 in Kraft und gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die von ASP-Sperrzonen betroffen sind. Ziel der Erhöhung ist es, die Jagd auf Wildschweine zu intensivieren und die Wildschweinbestände weiter zu reduzieren. Dafür ist insbesondere die Bejagung der reproduktionsfähigen weiblichen Wildschweine von großer Bedeutung.
Erweiterung der Prämienregelung auf alle betroffenen Regionen
Ab dem neuen Jagdjahr wird die Bachenprämie auf sämtliche Landkreise und kreisfreie Städte in den ASP-Sperrzonen ausgeweitet. Dazu gehören:
- Uckermark
- Barnim
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Spree-Neiße
- Oberspreewald-Lausitz
- Dahme-Spreewald
- Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder)
- Cottbus
Diese Ausweitung zielt darauf ab, die Unterstützung für die Jäger in den betroffenen Gebieten zu verbessern und die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest weiter voranzutreiben.
Fortführung der Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Wildschweinfleisch
Zusätzlich zur Bachenprämie wird die Abgabeprämie fortgeführt. Diese Prämie, die bei der Abgabe von nicht vermarktungsfähigem Wildschweinfleisch an offiziellen Wildsammelstellen gewährt wird, beträgt 50 Euro. Damit sollen Jäger zusätzlich motiviert werden, auch solche Stücke abzugeben, die aus seuchenhygienischen Gründen nicht vermarktet werden können.
Antrag stellen
Die Auszahlung der Prämien erfolgt durch die zuständige untere Jagdbehörde. Anträge müssen bis spätestens 30. April 2025 eingereicht werden, um die Prämien zu erhalten.
der Tiermedizin