Tierseuche
14.8.24

Brandenburg als elftes Bundesland vom Blauzungenvirus betroffen

Amt Ziesar, BB | Bei zwei Kälbern in einem Rinderbestand im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde am 12.08.2024 erstmalig im Land Brandenburg der Ausbruch des Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Der Verdacht wurde durch die Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts am Folgetag bestätigt. Auf dieser Grundlage hat das Veterinäramt des Landkreises den betroffenen Standort im Amt Ziesar geschlossen.

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung.

Christine Kraft, Amtstierärztin

Verlust des BTV-freien Status für Brandenburg

Durch den Ausbruch verliert Brandenburg somit den Status „BTV-frei“. Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten, dürfen ab sofort nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU verbracht werden. Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb nicht BTV-freier Regionen Deutschlands ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich.

Bereits elf Bundesländer haben mindestens eine Infektion mit dem Blauzungenvirus bestätigt

BTV-3 Bestätigt Kein BTV-3
Baden-Württemberg Bayern
Brandenburg Berlin
Bremen Hamburg
Hessen Saarland
Mecklenburg-Vorpommern Sachsen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Ansteckungswege und Symptome der Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Andere Wiederkäuer sind ebenfalls empfänglich, zeigen jedoch zumeist kaum Symptome. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber und teilweise Schleimhautläsionen. Die Erkrankung endet für Schafe oft tödlich. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden.

Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung nach Infektion mit BTV gilt die Impfung. In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inkl. Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

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