Tierseuche
9.8.24

Blauzungenvirus erreicht Schleswig-Holstein – sofortiges Transportverbot

Kiel, SH | Am Donnerstag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut die Infektion mehrerer Tiere mit dem BTV-3-Virus in Schleswig-Holstein. Damit ist Schleswig-Holstein neben Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern das dritte Bundesland, das innerhalb von 24 Stunden seine ersten Fälle meldet, was auf eine rasche Ausbreitung des Virus hindeutet. Alle drei Bundesländer hatten ihre letzten Blauzungenfälle im Jahr 2009 gemeldet.

In Schleswig-Holstein sind die Kreise Schleswig-Flensburg, Stormarn und Nordfriesland betroffen (Angabe FLI) und reichen damit bis an die Grenze zu Dänemark.

Durch die bestätigten Fälle verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Dies hat unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter. Für die Verbringung empfänglicher Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und andere Wiederkäuer, gelten ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich.

Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und -halter

Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und Todesfälle.

Tierhalter:innen in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.

Anne Benett-Sturies, Landwirtschaftsstaatsekretärin

Damit die Impfung ihre Wirkung entfalten kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich des je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraums von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein, die Tiere durch Aufstallung oder Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.

Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.

Was ist BTV-3?

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Betroffen sind vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Schleswig-Holstein betroffen.

Symptome

Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss, Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollten dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Keine Gefahr für Menschen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) betont zudem, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.

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