675.000 Euro für den 24-Stunden-Notdienst der Leipziger Tierkliniken
Leipzig, Sachsen | Die Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig erhält vom sächsischen Wissenschaftsministerium eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 675.000 Euro, um den 24-Stunden-Notfalldienst ihrer Tierkliniken abzusichern. Die Mittel sollen vor allem dazu verwendet werden, zusätzliches Personal einzustellen, um die Arbeitsbelastung des bestehenden Teams zu reduzieren und den Schichtbetrieb nachhaltiger zu gestalten.
Die Notfallversorgung an der Fakultät war in den letzten Jahren stark belastet. Dies führte im Februar 2023 sogar dazu, dass die Kleintierklinik ihren 24-Stunden-Notdienst vorübergehend einschränken musste, da nicht genügend Personal zur Verfügung stand, um die wachsende Zahl von Notfällen zu bewältigen. Seit dem 1. August 2023 konnte der 24-Stunden-Betrieb jedoch wieder aufgenommen werden, da die notwendigen personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen wurden. Die Kliniken der Fakultät sind als Maximalversorger für lebensbedrohlich erkrankte Tiere aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig und übernehmen somit eine zentrale Rolle in der regionalen und überregionalen Tiernotfallversorgung.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow betonte die Wichtigkeit dieser Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf das große Einzugsgebiet, und unterstrich die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung, um diese Kapazitäten langfristig zu erhalten. Gemkow machte deutlich, dass die aktuelle personelle Situation nicht tragbar sei und es dringend einer Lösung bedürfe, um den Betrieb dauerhaft sicherzustellen. Auch Dr. Jörg Wadzack, Kanzler der Universität Leipzig, äußerte sich positiv über die Zwischenfinanzierung und betonte die Bedeutung dieser Unterstützung für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Klinikbetriebs.
Das Wissenschaftsministerium plant, im nächsten Doppelhaushalt zusätzliche Personalstellen für die tiermedizinische Versorgung an der Universität Leipzig zu verankern, um die langfristige Sicherung des 24-Stunden-Notdienstes zu gewährleisten. Die endgültige Entscheidung darüber wird im Sächsischen Landtag getroffen.